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Zolllager

Das Zolllager

In einem Zolllager können Sie unversteuerte und unverzollte Güter aus dem In- und Ausland deponieren. Die fiskalischen Abgaben (Zoll und Steuer) werden erst bei einer definitiven Einfuhr fällig. Die Lagerung der Waren ist zeitlich unbegrenzt.

Die Einrichtungen in unserem Zolllager sind unterteilt in abgeschlossene Kabinen, Boxen und ein Sammellager. Selbstverständlich sind auch diese Räume klimatisiert und alarmgesichert.